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Führerschein-Umtausch

Kurzbeschreibung

Die grauen oder rosafarbenen Führerscheine im Papierformat müssen bundesweit gegen den einheitlichen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind nach Geburtenjahrgängen gestaffelt.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Bitte beachten Sie:

Bis zum 19.01.2025 läuft die Frist zum Umtausch für die Führerschein-Inhaber der Geburtsjahre 1971 bis 1998.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Führerschein-Umtausch über die Online-Terminvereinbarung. 
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage sind folgende Daten unbedingt erforderlich:

  • Name, Vorname, evtl. Geburtsname,
  • Geburtsdatum und
  • Ausstellungsdatum des Führerscheins. 

Falls Ihr Führerschein nicht in Leverkusen ausgestellt wurde, muss eine Karteikarten-Abschrift von der damals ausstellenden Behörde/Stadt angefordert werden. Wurde der Führerschein im alten Rhein-Wupper-Kreis (Opladen) ausgestellt, muss die Abschrift vom Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgestellt werden.

Die alten Fahrerlaubnisklassen 2 (Lastkraftwagen) und Teile der Klasse 3 (Personenkraftwagen mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 12 Tonnen) sind bis zum 50. Lebensjahr befristet. Sind Sie also Inhaber einer oder beider Klassen, haben das 50. Lebensjahr erreicht und möchten weiterhin die Fahrzeuge der Klasse 2 und/oder 3 führen, dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite: Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis - Kommunalportal Stadt Leverkusen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Amtsblatt L 107 vom 25.4.2015, Seite 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Euroäischen Union noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die gesetzlichen Fristen ergeben sich aus Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 

Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der bisherige Führerschein
 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):

 

Geburtsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

     19.01.2033

1953 – 1958

     19.01.2022

1959 – 1964

     19.01.2023

1965 – 1970

     19.01.2024

1971 oder später

     19.01.2025

 

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (Kartenführerscheine):

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

     19.01.2026

2002 – 2004

     19.01.2027

2005 – 2007

     19.01.2028

2008

     19.01.2029

2009

     19.01.2030

2010

     19.01.2031

2011

     19.01.2032

2012 – 18.01.2013

     19.01.2033

 

(* Fahrerlaubnisinhabende Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Der Papierführerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen und wieder ausgehändigt. Den neuen Kartenführerschein erhalten Sie postalisch auf direktem Weg von der Bundesdruckerei. 

Der neue Führerschein kann auch per Express bestellt werden. Dann ist der Führerschein bereits innerhalb von circa drei bis fünf Tagen erhältlich.

  • 30,40 EUR für den Umtausch im Normalversand
  • 45,90 EUR für den Umtausch im Expressversand

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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