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Führerschein – Ausstellung eines Ersatzführerscheins

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Beschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, Sie den Führerschein verloren oder beschädigt haben oder eine Namensänderung stattgefunden hat, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. 

  • Personalausweis oder Pass
  • Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6,- EUR vor Ort aufgenommen werden)
  • Diebstahlanzeige (sofern vorhanden)

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Sollten Sie aus einem andren Grund einen Ersatzführerschein benötigen, sollten Sie auch dies zeitnah beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein beantragt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

  • 45,20 EUR
  • 5,10 EUR für die Ausnahmegenehmigung
  • 30,70 EUR für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

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Zuständige Einrichtungen