BIS: Suche und Detail

Ersatzführerschein nach § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung

Kurzbeschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. War der verlorene Führerschein noch im Papierformat (also grau oder rosafarben) und wurde nicht in Leverkusen ausgestellt? In diesem Fall müssen Sie veranlassen, dass die ursprünglich ausstellende Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle der Stadt Leverkusen schickt.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Einen Ersatzführerschein können Sie aus unterschiedlichen Gründen beantragen. Man unterscheidet dabei einen Ersatzführerschein 

  • wegen Verlust / Diebstahl
  • wegen Beschädigung
  • wegen Namensänderung
  • zur Fahrgastbeförderung

Für alle oben angegebenen Optionen benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass in Kopie
  • Führerschein in Kopie (außer bei Verlust oder Diebstahl)
  • ein biometrisches Passfoto

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Sollten Sie aus einem andren Grund einen Ersatzführerschein benötigen, sollten Sie auch dies zeitnah beantragen.

Damit die Bearbeitung beschleunigt wird, kann eine sogenannte „Expressbestellung“ erfolgen. Bei Verlust und Diebstahl können sie ergänzend dazu dann auch einen Direktversand beantragen. Bitte beachten Sie, dass für beide Punkte

  • gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die im weiteren Ausfüllprozess abgefragt werden;
  • grundsätzlich Mehrkosten entstehen;
  • gegen Ende des Ausfüllprozesses anzugeben sind.

Folgende Informationen gelten bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins.

  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden und einen Ersatzführerschein beantragen.
  • Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten. Diese ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins aber nicht zwingend erforderlich.
  • Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein beantragt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.
  • 45,20 EUR
  • 5,10 EUR für die Ausnahmegenehmigung (Zwischenbescheinigung)
  • 30,70 EUR für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen