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Führerschein - Internationaler Führerschein

Kurzbeschreibung

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Beschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

 Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung

  • gültiger Führerschein ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) 

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Der internationale Führerschein kann nur dann ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Wenn Sie also noch den "alten" grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, müssen Sie zunächst den EU-Kartenführerschein beantragen. Diese Lieferung kann bis zu sechs Wochen dauern. 

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.

  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Der Internationale Führerschein wird für maximal drei Jahre ausgestellt.
Für dieses Anliegen buchen Sie bitte einen Termin unter Termine Führerscheinstelle/Zulassungsstelle. Vor Ort wird Ihnen das Dokument dann direkt ausgehändigt. Infos zu den notwendigen Unterlagen und zu den Gebühren finden Sie unter "Details" auf dieser Seite. 

Sie können den Internationalen Führerschein auch auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Führerscheinstelle beantragen. Übersenden Sie dafür bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie ein biometrisches Passbild

Sie erhalten schnellstmöglich einen Rückruf zur Abholung Ihres Internationalen Führerscheins.

Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt Ihren Personalausweis und den Kartenführerschein im Original mit. Sollten Sie Ihren Internationalen Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen, geben Sie dieser bitte neben den genannten Originalformularen eine schriftliche Vollmacht mit.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(Gebührennummern 207 und 126.2).

  • 16,30 EUR