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Braille Aufkleber

Kurzbeschreibung

Formlose Beantragung eines kostenlosen Braille-Aufklebers zur Unterscheidung von Ausweisdokumenten von anderen Karten im Scheckkartenformat.

Beschreibung

Für Blinde und in der Sehfähigkeit eingeschränkte Menschen stehen im Bürgerbüro Braille-Aufkleber mit dem Braille-Zeichen „ad“ (Abkürzung für Ausweisdokument) zur Verfügung. Diese können auf den Personalausweis angebracht werden und sollen die Unterscheidung zu anderen Karten im Scheckkartenformat erleichtern. 
Die Beantragung erfolgt formlos bei der Beantragung eines Personalausweises oder für einen noch gültigen Personalausweis kann die Beantragung auch am Schnellschalter erfolgen. 
Der Braille-Aufkleber kann auch für elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte verwendet werden.

Ein Antrag kann formlos gestellt werden. Ein Nachweis der Einschränkung der Sehfähigkeit ist nicht erforderlich.

Der Aufkleber wird vor Ort im Bürgerbüro unmittelbar aufgebracht.

Der Aufkleber ist kostenfrei.

Zuständige Einrichtungen