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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Ab dem 16. Geburtstag müssen alle Bundesbürger*innen einen Personalausweis haben. Das gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder kann für Reisen ein Reisepass beantragt werden.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.
- Alter Personalausweis
Der alte Ausweis wird bei der Abholung des neuen Ausweises eingezogen. - Neues biometrisches Passfoto
Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Beispiele zeigt die Fotomustertafel im Bürgerbüro. - Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn der bisherige Ausweis verloren ging. - Geburtsurkunde/Stammbuch oder Führerschein, falls Ausweisdokumente nicht vorhanden oder verloren sind.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Abholung:
- Der oder die Antragsteller*in muss das Schreiben der Bundesdruckerei abwarten.
Das Schreiben enthält die Mitteilung über die 5-stellige PIN, den PUK und das Sperrkennwort.
Das Schreiben kommt per Post.
Bitte beachten Sie die Abholinformationen unter "Downloads". - Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Dazu wird eine Vollmacht (unter "Downloads" zu finden), der eigene Personalausweis und der alte Personalausweis des Antragstellers/der Antragstellerin benötigt.
- 37,00 EUR:
Antragstellende Person ab 24 Jahren
(10 Jahre gültig) - 22,80 EUR:
Antragstellende Person unter 24 Jahren
(6 Jahre gültig) - 10,00 EUR:
vorläufiger maschinenlesbarer Personalausweis
Bei Nutzung des Speed Capture Automaten fällt eine Gebühr von 6,00 EUR an.
Bargeldzahlung
giropay
Mastercard
Visa Karte
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro - Abteilung 331
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- Wiesdorfer Platz 32
- 51373 Leverkusen
- Postfach 10 11 40
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- Telefon:
0214 406-33120 - Fax:
0214 406-33199 - E-Mail:
331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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