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eID-Karte beantragen

Kurzbeschreibung

Ab 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.

Beschreibung

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.

Zur Überprüfung Ihrer Berechtigung ist die Vorlage eines Nationalpasses notwendig. 

Die eID-Karte wird durch die Bundesdruckerei hergestellt. Im Anschluss versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die bei Antragstellung angegeben wurde.
Dieser PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Weiter enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.  
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Ausführungen zu den sichtbaren Angaben zum Karteninhaber auf der eID-Karte sowie zur Speicherung persönlicher Daten im Chip finden Sie im Gesetzestext.

37,00 EUR

Bargeldzahlung

EC-Karte mit PIN

Zuständige Einrichtungen