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eID-Karte beantragen

Kurzbeschreibung

Ab 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung.

Direktversand

Seit dem 01.05.2025 bietet die Bundesdruckerei den Direktversand von Ausweisdokumenten an Ihre Meldeadresse an. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 EUR zusätzlich zur regulären Gebühr für ein Ausweisdokument. Zu beachten ist, dass der Postzustelldienst Ihr altes Ausweisdokument nicht an der Wohnungs- oder Haustür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf. Zur Annahme Ihres neuen Ausweisdokuments benötigen Sie ein weiteres, gültiges Ausweisdokument, mit welchem Sie sich beim Postzustelldienst ausweisen müssen.

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie unter „Downloads“.

Zur Überprüfung Ihrer Berechtigung ist die Vorlage eines Nationalpasses notwendig. 

Die eID-Karte wird durch die Bundesdruckerei hergestellt. Im Anschluss versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die bei Antragstellung angegeben wurde.
Dieser PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Weiter enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.  
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Ausführungen zu den sichtbaren Angaben zum Karteninhaber auf der eID-Karte sowie zur Speicherung persönlicher Daten im Chip finden Sie im Gesetzestext.

37,00 EUR

Bargeldzahlung

girocard

Mastercard

Visa Karte

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen