Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.

Beschreibung

Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Name des Antragstellers
  • Datum der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • Anlass der Veranstaltung
  • Ausschankzeiten während der Veranstaltung

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.

30,00 EUR

Zuständige Einrichtungen