Am Montag, 8. Dezember 2025, findet eine nichtöffentliche Personalversammlung der Stadt Leverkusen statt. Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind daher an diesem Tag nicht zu erreichen.
Ebenfalls geschlossen bleibt das Kartenbüro im Forum. Veranstaltungsinformationen und die Möglichkeiten zum Ticketkauf sind auch jederzeit online auf https://leverkusen-kultur.de/ zu finden.
Ordnung - Ausschankgenehmigung bei Veranstaltungen
Kurzbeschreibung
Straßenfeste, Sportveranstaltungen, Sommerfeste, Pfarrfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Neueröffnungen etc.
Beschreibung
Aus besonderem Anlass kann nach dem § 12 Gaststättengesetz der Betrieb des Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Diese ordnungsbehördliche Gestattung ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.
Der Antrag kann formlos bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Antragstellers
- Datum der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Anlass der Veranstaltung
- Ausschankzeiten während der Veranstaltung
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum muss zudem vorab eine Sondernutzungsgenehmigung (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) beantragt werden. Detaillierte Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner/innen hierzu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.
30,00 EUR
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbestelle
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- Straße: Miselohestraße Hausnummer: 4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36111 - E-Mail:
361-gewerbe@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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