BIS: Suche und Detail

Veranstaltungen: Sondernutzungen und Mietverträge

Beschreibung

Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 StVO, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 46 StVO, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

  • Antrag einfach
  • Pläne
  • Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
  • evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters

Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen