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Kraftfahrzeug - Zulassung

Kurzbeschreibung

Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.
Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem
    Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.
Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen. 

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht (Formular ist unter "Downloads" zu finden)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Gewerbeanmeldung und
    • Handelsregisterauszug oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular ist unter "Downloads" zu finden
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II und
      • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Zusätzlich beim Online-Verfahren (i-KFZ):

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Hinweise:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
  • Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 EUR darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 10,00 EUR kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Es dürfen keine Kfz-Steuerschulden bestehen. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Bei Nutzung des Online-Verfahrens (i-Kfz): Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und eine Zulassungsbescheinigung Teil II und ein CoC-Papier haben oder nach dem 01.01.2018 erstmalig zugelassen worden sein.

Sie können den Antrag online, per Post oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Online:

Für die Nutzung des Online-Dienstes muss das Fahrzeug ein Neufahrzeug sein und eine Zulassungsbescheinigung Teil II und ein CoC-Papier haben oder nach dem 01.01.2018 erstmalig zugelassen worden sein.
Über den Link unter "Onlinedienstleistungen" gelangen Sie zum Online-Verfahren, in dem Sie sich digital authentifizieren müssen. Die Gebühren bezahlen Sie per Paypal oder Kreditkarte.

Die Authentifizierung ist über folgende Wege möglich.

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Für Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Nach erfolgreicher Zulassung wird eine Bescheinigung generiert, mit der Sie in den nächsten 10 Tagen ohne neue Zulassungsbescheinigung und ohne amtliche Plaketten auf den Kennzeichenschildern fahren dürfen. Wichtig ist, dass die Kennzeichenschilder ohne die Plaketten montiert sein müssen. Die Plaketten, die HU-Plakette und die Zulassungsbescheinigung Teil I werden in der Zeit von der Zulassungsstelle gefertigt und postalisch an Sie versendet. 

Per Post:

Schicken Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse an folgende Anschrift:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Kfz-Zulassungsstelle
Haus-Vorster Str. 8
51379 Leverkusen

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie verschicken und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter/Ihrer Verteterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter "Unterlagen".

Nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 9,90 EUR