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Kfz-Kennzeichen - Saisonkennzeichen

Kurzbeschreibung

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

Beschreibung

Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

Wenden Sie sich für nähere Informationen auch an die zuständige Stelle.

Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. 
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Zuständige Einrichtungen