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Kraftfahrzeug - Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

Kurzbeschreibung

Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden.

Beschreibung

Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

  • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
  • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
  • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
  • Die Abmeldung kann vor Ort bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
  • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen. 

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen, muss das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I inklusive Sicherheitsmerkmale
  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Sicherheitscodes der Stempelplaketten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort außer Betrieb setzen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • bei Verschrottung zusätzlich: Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • bei Verbleib wie z. B. Entsorgung im Ausland oder Weiternutzung als Oldtimer: Erklärung über den Verbleib 

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag online oder vor Ort stellen.

Online

Um die Online-Außerbetriebsetzung nutzen zu können, muss das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen sein.
Bei der Nutzung des Onlinedienstes werden die Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Im Onlinedienst müssen Sie Angaben über sich und ihr Fahrzeug machen, das Siegel auf Ihrem Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I entfernen und eine Gebühr per Paypal oder Kreditkarte bezahlen. Nach erfolgreicher Bezahlung ist die Außerbetriebsetzung wirksam durchgeführt. 

Vor Ort:

Die Außerbetriebsetzung kann während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vor Ort durchgeführt werden. Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen

  • die Abmeldung bei einer Zulassungsbehörde persönlich anzeigen und
  • die Kennzeichen und
  • die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Die Zulassungsstelle entfernt die Plaketten von den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung).
Sie vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück. Wenn Sie die Kennzeichen später erneut verwenden möchten, können Sie diese für eine bestimmte Zeit reservieren lassen. Eine Reservierung ist kostenpflichtig.

Die Zulassungsstelle informiert die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und Ihre Versicherung, dass Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben. 

Nach Verwaltungsaufwand: ab 2,70 EUR

Es können jeweils weitere Gebühren in Höhe von 2,60 EUR für die Reservierung der Kennzeichen anfallen.

Zuständige Einrichtungen