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Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Kurzbeschreibung
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register bzw. bestimmte Nachweise führen. In bestimmten Fällen gilt das auch für diejenigen Personen, die nicht gefährliche Abfälle entsorgen möchte. Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
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Beschreibung
Gefährliche Abfälle
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register bzw. bestimmte Nachweise führen. Das Register bzw. die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Personen, die gefährliche Abfälle erzeugen, besitzen, sammeln, befördern, damit handeln oder maklern sowie diese entsorgen. Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlerinnen und Händlern sowie Maklerinnen und Maklern von gefährlichen Abfällen. Ab einer Menge von zwei Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigt der Abfallerzeuger eine sog. Abfallerzeugernummer.
Nichtgefährliche Abfälle
In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register bzw. Nachweise über den Verbleib nicht gefährlicher Abfälle geführt werden müssen. Abfallentsorgende müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen führen.
Form der Nachweisführung
Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; Die Form und der Inhalt der Register- bzw. Nachweisführung sind gesetzlich geregelt (Nachweisverordnung). Lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.
Private Haushalte
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Untere Abfallwirtschaftsbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- E-Mail:
uab@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3219
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E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de
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Profil: Link
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Telefon: 0214 406-3237
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E-Mail: uab@stadt.leverkusen.de
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