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Abfallerzeugernummer

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

Beschreibung

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten. Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht. 

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Werktage betragen.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Sie können den Antrag online, per E-Mail oder postalisch stellen.

Online:

Eine vollständig elektronische Beantragung der Abfallerzeugernummer ist über das online-Portal GADSYS möglich. 

Per E-Mail oder postalisch:

Bitte verwenden Sie das beigefügte "Formblatt Entsorgungskonzept" und senden dieses per Post oder per E-Mail frühzeitig zu.

Für Gewerbebetriebe in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln wird die Abfallerzeugernummer durch diese vergeben. 

Verwaltungsgebühr: 50,00 EUR

Dabei handelt es sich um einen festen Gebührensatz, der für jede erteilte Kennnummer berechnet wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen