Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Grundbesitzabgaben - Sachgebiet II

Beschreibung

Der Begriff „Grundbesitzabgaben“ umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.
Die Stadt Leverkusen erteilt jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Anschrift

  • Grundbesitzabgaben - Sachgebiet II
  • Verwaltungsgebäude in der Sparkasse
  • Friedrich-Ebert-Str. 39
  • 51373 Leverkusen
  • Postfach 10 11 40

    51311 Leverkusen


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Montag 08:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 15:30 Uhr
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