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Grundbesitzabgaben - Abteilung 202

Beschreibung

Der Begriff "Grundbesitzabgaben" umfasst Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten und Abwassergebühren.
Die Stadt Leverkusen erteilt jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt entsprechend der einschlägigen Gesetze und Satzungen.

Anschrift

  • Grundbesitzabgaben - Abteilung 202
  • Verwaltungsgebäude in der Sparkasse
  • Friedrich-Ebert-Str. 39
  • 51373 Leverkusen
  • Postfach 10 11 40

    51311 Leverkusen


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