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Abfallentsorgung Gebühren und Anmeldung

Kurzbeschreibung

Hier finden Sie Informationen zu Abfallentsorgungsgebühren und der Anmeldung von Mülltonnen.

Beschreibung

Die Abfallentsorgung erfolgt im Auftrag der Stadt durch die AVEA GmbH & Co KG.

Die AVEA verteilt im Auftrag der Stadt jährlich einen Abfallkalender, der die Abfuhrtermine und alles Wesentliche rund um die Abfallentsorgung enthält (z. B. Sperrmüllterminvergabe, Schadstoffmobil, Containerstandorte für Glas und Papier usw.). 

Wie kann ich die Restmüll-, Altpapier- oder Biotonne bestellen, die Größe ändern oder Tonnen ganz abbestellen?

Alle Änderungen sind ausschließlich schriftlich mittels Eigenerklärung an die Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen oder per E-Mail an abfall@stadt.leverkusen.de zu beantragen. Das Formular "Eigenerklärung" finden Sie hier.

Seit dem 01.01.2023 setzt sich die Abfallentsorgungsgebühr aus der Grundgebühr je Grundstück und der Leistungsgebühr zusammen. Mit der Aufteilung der Abfallgebühr in Grund- und Leistungsgebühr wird jedes bebaute und selbständig nutzbare Grundstück in Leverkusen an den Kosten der Abfallwirtschaft beteiligt.

Die Grundgebühr wird je Grundstück festgesetzt. Ein Teil der Fixkosten der Abfallentsorgung (z. B. für das Müllheizkraftwerk, die Fahrzeuge und das Wertstoffzentrum) wird hierdurch finanziert.

Die Leistungsgebühr richtet sich nach dem Grad der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Sie berechnet sich folglich anhand des beantragten und/oder auf dem Grundstück zur Verfügung stehenden Restmüllbehältervolumens.

In der Gebühr sind alle abfallwirtschaftlichen Leistungen enthalten, die in Leverkusen erbracht werden: von der Entsorgung der Restmüll-, Biomüll- und PPK-Behälter (Papier, Pappe, Kartonage) in den Haushalten über die Nutzung des „Wertstoffzentrums“ und der dezentralen Grünschnitt-Container bis zur Entsorgung von wildem Müll im Stadtgebiet und der Leerung der Abfallkörbe im öffentlichen Raum.

Bei der Inanspruchnahme der Restmüllbehälter hat der Gebührenpflichtige nunmehr durch die Biotonne eine Wahlmöglichkeit und kann somit Einfluss auf die Höhe seiner Abfallentsorgungsgebühr nehmen. Der oder die Restmüllbehälter sind so zu wählen, dass ein Restmüllvolumen von 30 Liter je Person nicht unterschritten wird. Sofern jedoch eine Biotonne genutzt wird, darf das Restmüllvolumen so gewählt werden, dass 20 Liter je Person nicht unterschritten werden.

Eine andere Möglichkeit der Gebührenreduzierung ist bei Eigenkompostierung gegeben (nicht bei Nutzung einer Biotonne). Den Antrag auf Eigenkompostierung finden Sie hier.

Falls Sie keine Möglichkeit zum Downloaden der Formulare oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die hier hinterlegte zuständige Kontaktperson oder an die im Grundbesitzabgabenbescheid genannten Kontaktdaten.

Sie können den Antrag per E-Mail oder postalisch stellen.

Die Anmeldung der Abfallgefäße erfolgt über den Fachbereich Finanzen bei der Stadt Leverkusen. Senden Sie daher die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge (Eigenerklärungen) sowie gegebenenfalls weitere Anträge an abfall@stadt.leverkusen.de oder postalisch an die zuständige Einrichtung.

Bemessungsgrundlage für die Abfallentsorgungsgebühren ist eine Grundgebühr je Grundstück in Höhe von 30,00 EUR sowie eine Leistungsgebühr, die sich nach dem in Anspruch genommenen Restmüllvolumen bemisst.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie unter den Downloads (Gebührensatzung Abfallentsorgung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen