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Meldebescheinigung - Einfach

Kurzbeschreibung

Nach An- oder Abmeldung wird einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung ausgestellt. Zusätzlich kann als Nachweis über die Anmeldung gegen Gebühr eine Meldebescheinigung für private und behördliche Zwecke ausgestellt werden.

Beschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden. Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

  • Personalausweis oder Pass

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • deren Personalausweis oder Pass und
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters bzw. der Vertreterin

Sie können den Antrag persönlich stellen.

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Meldebescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine.

Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 EUR.

Bargeldzahlung

girocard

Mastercard

Visa Karte

Zuständige Einrichtungen