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Meldebescheinigung - Erweitert
Kurzbeschreibung
Wenn Sie umziehen und sich bei der Gemeinde anmelden oder wenn Sie ins Ausland verziehen und sich abmelden, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung. Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten.
Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden - z.B. für Rentenangelegenheiten, zur Vorlage beim Standes- oder Arbeitsamt. Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt
werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.
Sie müssen sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.
Volljährige Kinder:
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung kann gebührenpflichtig sein.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Meldebescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine.
Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 EUR.
Bargeldzahlung
girocard
Mastercard
Visa Karte
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro - Abteilung 331
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- Wiesdorfer Platz 32
- 51373 Leverkusen
- Postfach 10 11 40
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- Telefon:
0214 406-33120 - Fax:
0214 406-33199 - E-Mail:
331-buergerbuero@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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