BIS: Suche und Detail

Freiwillige Umkennzeichnung (neue Kennzeichenkombination)

Beschreibung

Wenn Sie Ihre bestehende Kennzeichenkombination ändern möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese kostenpflichtig umkennzeichnen zu lassen.

Ein Wunschkennzeichen können Sie bereits vorab unter Wunschkennzeichenportal reservieren.

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die bisherigen gesiegelten Kennzeichen
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren oder Auslagen aus vorhergegangen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 EUR darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 10,00 EUR kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Ihr Fahrzeug muss für eine erneute Zulassung in einem verkehrssicheren Zustand sein. Diese Verkehrssicherheit müssen Sie durch einen gültigen HU-Bericht nachweisen können.

Sie können den Antrag per Post oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen

Per Post
Schicken Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die zuständige Einrichtung.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Erforderliche Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie verschicken und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können. 

Vor Ort
Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter "Erforderliche Unterlagen".

Kosten ab 30,20 EUR

Zuständige Einrichtungen