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Lärmbelästigungen
Kurzbeschreibung
Ursache für Lärm können verschiedene Quellen, zum Beispiel Flugzeuglärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Straßenverkehr oder Schienenverkehr, sein. Sollte Lärm Sie belästigen finden Sie nachfolgend aufgeführt Ihren Ansprechpartner für die jeweilige Belästigungsquelle.
Beschreibung
Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen
Die Betreiberinnen und Betreiber einer Freizeitanlage oder die Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.
Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume betreiben, dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Immissionsschutz - Musikgenehmigung.
Lärm durch Nachbarschaft
Durch den Betrieb von Radios oder Fernsehgeräten, durch Handwerksarbeiten oder durch lautes Rufen können die Nachbarn unzumutbar belästigt werden. Dabei ist die Vermeidung solch unnötigen Lärms ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Stadt wird aber erst tätig, wenn die "öffentliche Ordnung", dass heisst ein größerer Personenkreis, gestört wird.
Die Verwendung von lauten Geräten und Maschinen, die hauptsächlich für Bau- und Gartenarbeiten im Freien eingesetzt werden, ist durch die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" geregelt.
Demnach dürfen zum Beispiel in Wohngebieten laute Geräte - wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Motorkettensägen und so weiter - ausschließlich an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.
Für die besonders lauten Geräte - wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - gelten an Werktagen weitere Einschränkungen, soweit die Geräte nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen. Ihr Betrieb ist - von Ausnahmen abgesehen - jeweils nur von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.
Lärm durch Tiere
Halten Sie Ihre Haustiere bitte so, dass niemand von Gerüchen oder Lärm der Tiere erheblich belästigt wird.
Nachfolgend finden Sie den jeweiligen Ansprechpartner der jeweilgen Belästigungsquelle:
Flugzeuglärm | Flugverkehrslärm Flugbetrieb Düsseldorf | Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 - Luftverkehr |
Flugverkehrslärm Flugbetrieb Köln/Bonn | Flughafen Köln/Bonn GmbH | |
Lärm am Arbeitsplatz | Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ihres Arbeitgebers oder Bezirksregierung Köln Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon: 0221 147-2056 |
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Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen |
Tagsüber | Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Telefon: 0214 406-3232 |
Nachts | Polizei Telefon: 0221 229-0 |
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Bei dauerhaften Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen sowie vor oder nach einer Veranstaltung |
Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Untere Immissionsschutzbehörde Telefon: 0214 406-3201 |
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Lärm durch Sport- und Schießstätten |
Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Untere Immissionsschutzbehörde Telefon: 0214 406-3201 |
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Lärm durch Nachbarschaft | Tagsüber | Stadtverwaltung Leverkusen Ordnung und Straßenverkehr - Fachbereich 36 Telefon: 0214 406-36555 |
Nachts | Polizei Telefon: 0221 229-0 |
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Lärm durch Schienenverkehr | Deutsche Bahn AG DB Umweltzentrum Caroline-Michaelis-Straße 5 - 11 Telefon: 030 / 297-56501 10115 Berlin E-Mail: db-umweltzentrum@deutschebahn.com |
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Lärm durch nächtliche Schienenarbeiten, (zum Beispiel Gleisbetterneuerung, Schieneninstandsetzung) |
Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Untere Immissionsschutzbehörde Telefon: 0214 406-3201 |
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Lärm durch Straßenverkehr | Kommunale Straßen im Stadtgebiet von Leverkusen |
Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Umweltvorsorge/Umweltplanung (UVP) E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de |
Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen | Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg Albertstraße 22 51643 Gummersbach Telefon 02261 89-0 E-Mail: rnl.rb@strassen.nrw.de |
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Lärm durch Tiere | Stadtverwaltung Leverkusen Fachbereich Umwelt Umweltvorsorge/Umweltplanung (UVP) E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de |
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Lärm durch Veranstaltungen | Stadtverwaltung Leverkusen Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz - Abteilung 323 Telefon: 0214 406-3201 E-Mail: 32@stadt.leverkusen.de |
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Zuständige Einrichtungen
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Untere Immissionsschutzbehörde
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- Quettinger Str. 220
- 51381 Leverkusen
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- E-Mail:
uib@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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Kommunaler Ordnungsdienst - Abteilung 365
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- Postfach 101140
- 51311 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36555 - E-Mail:
leitstelle-kod@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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