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Immissionsschutz - Musikgenehmigung

Beschreibung

Sie wollen draußen eine Lautsprecheranlage benutzen? Dann brauchen Sie eine Musikgenehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, also zum Beispiel für Sportfeste oder Brauchtumsveranstaltungen. Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads/Links.

Für private Feiern werden in der Regel keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Grundsätzlich gilt: Nachbarn dürfen nicht durch einen hohen Lärmpegel erheblich belästigt werden, gleich woher der Lärm kommt.

Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen (Märkten, öffentlichen Feiern, usw.) muss der Antrag an den Veranstaltungsservice gesendet werden.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Je nach Dauer und Uhrzeit der Veranstaltung zwischen 10,00 EUR und 1000,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen