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Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen"
Kurzbeschreibung
Für das Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" ist zur Zeit keine Antragstellung möglich. Der genaue Zeitpunkt für die Öffnung der Antragstellung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Beschreibung
Der Rat der Stadt Leverkusen hat das Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen. Im Jahr 2023 wurde das Förderprogramm sehr stark nachgefragt. Auch in diesem Jahr soll das Förderprogramm fortgeführt werden. Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, wird das PDF-Antragsformular auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehen. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags.
Am 06.05.2024 hat der Rat der Stadt Leverkusen die 1. Änderung der Förderrichtlinie beschlossen. Hierdurch wurden die Regelungen zum Einverständnis von Miteigentümer*innen unter den Paragrafen 4 und 5 klarer definiert. Diese Änderung tritt am 13.05.2024 in Kraft.
Die Stadt Leverkusen strebt an, den Anteil an erneuerbaren Energien-Anlagen im Stadtgebiet zu erhöhen, um somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur Erreichung dieses Ziels fördert die Stadt die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Dächern und Fassaden sowie die Installation von Steckersolar-Geräten finanziell. Förderfähig sind Anlagen sowohl auf privaten und gewerblich genutzten Dächern als auch auf Dächern von gemeinnützigen Organisationen, die sich im Stadtgebiet Leverkusen befinden. Die Stadt Leverkusen fördert den Kauf neu installierter Anlagen, die ab dem 01.07.2023 in Betrieb genommen worden sind.
Ausgaben für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an Dächern und Fassaden werden ab einer Leistung von 1 kWp gefördert. Um die Förderung zu erhalten, muss die Photovoltaikanlage nachweislich von einem Fachbetrieb installiert worden sein. Steckersolar-Geräte, die selber angeschlossen werden dürfen, sind förderfähig, wenn die Wechselrichterleistung zwischen 150 W und 800 W beträgt. Steckersolar-Geräte sowie Photovoltaikanlagen müssen den gültigen technischen Vorgaben entsprechen, um eine sichere Inbetriebnahme zu gewährleisten.
Förderhöhe
Nach der Inbetriebnahme der Photovoltaik- bzw. Steckersolar-Anlage wird die Fördersumme einmalig ausgezahlt. Diese wird bei Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden anhand ihrer Leistung bemessen:
Leistung der Photovoltaikanlage (Dach- oder Fassadenanlage) | Fördersatz |
Von 1 bis 2 kWp | 450,00 EUR |
Über 2 bis 5 kWp | 500,00 EUR |
Über 5 bis 10 kWp | 750,00 EUR |
Über 10 bis 30 kWp | 750,00 EUR von den ersten 10 kWp |
Ab 30 kWp | 1.750,00 EUR |
Bei Steckersolar-Geräten beträgt die Fördersumme 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 400,00 EUR.
kWp ist die Abkürzung für Kilowattpeak. Mit der Maßeinheit Kilowatt-Peak (kWp), wird in der Photovoltaik die elektrische Leistung oder Nennleistung von Solarmodulen und ganzen Solaranlagen unter genormten Bedingungen bezeichnet.
Vorteile von Photovoltaikanlagen
Die Stadt Leverkusen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen und somit Treibhausgasemissionen zu mindern. Solarenergie wird dabei eine entscheidende Rolle zugesprochen.
Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage bietet vielfältige Vorteile. Auf diese Weise kann ein individueller Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, da der produzierte Strom treibhausgasneutral ist und der CO2-Ausstoß pro Person reduziert wird. Zwar entstehen während Produktion und Transport der Anlage Emissionen, doch schon nach ein bis drei Jahren hat eine Photovoltaikanlage mehr Energie erzeugt als für ihre Herstellung aufgewendet wurde. Für Viele spielt aber auch die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage eine bedeutende Rolle. Die Anlage amortisiert sich vor allem bei einem hohen Stromverbrauch relativ schnell, gerade wenn zusätzlich ein Elektroauto geladen wird. Der produzierte Solarstrom ist wesentlich günstiger als wenn er zugekauft würde. So sinken die jährlichen direkten Stromkosten erheblich. Zusätzlich zum verbrauchten Strom erhalten PV-Anlagenbetreibende pro eingespeiste Kilowattstunde in das Netz einen festgelegten Betrag über die EEG-Umlage. Die Vergütungssätze variieren je nach Leistungsstärke der Anlage. Hier können Sie die Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten Photovoltaikanlage unter ihren individuellen Voraussetzungen testen.
Ein weiteres Plus einer Photovoltaikanlage ist, dass Anlagenbetreibende nicht mehr so stark den Preisschwankungen an der Strombörse ausgesetzt sind. Da Sonnenenergie eine relativ beständige Energiequelle ist, bleiben die Kosten der Stromerzeugung konstant.
Gut zu wissen:
Wenn zusätzlich zu einer Photovoltaikanlage eine Dachbegrünung umgesetzt wird, kann im Rahmen des Förderprogramms Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung eine Förderung für die Dachbegrünung sowie eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 500,00 EUR für die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaikanlage beantragt werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung finden Sie hier.
Downloads
- Förderrichtlinie Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen der Stadt Leverkusen gültig ab 13.05.2024
- Vorlage 2023/2255 Förderprogramm Photovoltaikanlagen
- Vorlage 2024/2478 Bericht über die städtischen Förderprogramme und Änderung der Förderrichtlinien
- Ergänzung zur Vorlage 2024/2748/1
- FAQ Förderprogramm Photovoltaikanlagen
Zuständige Einrichtungen
- Klimaschutz - Abteilung 312
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- Hauptstraße 105
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-3101 - E-Mail:
31-klima@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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Weiterführende Informationen
- Solarkataster im Energieatlas NRW des LANUV
- Branchenführer Erneuerbare (NRW.Energy4Climate)
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Informationen der Verbraucherzentrale: Photovoltaik
- Informationen der Verbraucherzentrale: Steckersolar-Geräte
- Verbraucherzentrale NRW: Beratungsstelle Leverkusen