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Förderprogramm "Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung"
Kurzbeschreibung
Hinweis
Für das Förderprogramm "Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung" ist zurzeit keine Antragstellung möglich. Der genaue Zeitpunkt für die Wieder-Öffnung der Antragstellung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Beschreibung
Der Rat der Stadt Leverkusen hat das Förderprogramm „Entsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung“ in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen. Eine Antragstellung für das Förderprogramm ist fortlaufend möglich. Das PDF-Antragsformular steht unter "Downloads" auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags.
Am 06.05.2024 hat der Rat der Stadt Leverkusen die 1. Änderung der Förderrichtlinie beschlossen. Mit dieser Änderung wurde eine Toleranzgrenze für die Substratstärke eingeführt. Von der Mindestanforderung von 8 cm Substratstärke darf maximal 3 cm abgewichen werden. Zusätzlich wurde verdeutlicht, dass die Höhe des Dachsubstrates im Angebot bzw. auf der Rechnung auszuweisen ist. Außerdem wurden die Regelungen zum Einverständnis von Miteigentümer*innen unter den Paragrafen 7 und 8 klarer definiert. Diese Änderung der Förderrichtlinie tritt am 13.05.2024 in Kraft.
Die Stadt Leverkusen strebt an, den Anteil begrünter Gebäude im Stadtgebiet zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Stadt seit Oktober 2023 finanziell die Errichtung von
- Dachbegrünungen,
- Begrünung an Außenfassaden und Außenmauern,
- Maßnahmen, die Flächen erstmals entsiegeln und begrünen, als auch
- die Entsiegelung und anschließende Begrünung von Schottergärten.
Rückwirkend gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen, die frühestens zum 01.01.2023 fertiggestellt wurden. Förderfähig sind Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung von Begrünungsmaßnahmen sowie benötigte Materialien und ggf. Vorarbeiten. Die Förderung richtet sich an privat und gewerblich genutzte Bestandsgebäude im Stadtgebiet Leverkusen.
Förderhöhe
Generell werden bei Dachbegrünungen und Entsiegelungen zum Zweck der Begrünung 50 % der förderfähigen Kosten je m², höchstens jedoch 40,00 EUR je m² übernommen. Bei Dachbegrünungen wird für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke ein Zuschlag von 1,00 EUR je m² bis zu einer Gesamthöhe von 50 cm ausgezahlt.
Beim Rückbau von Schotterflächen liegt die Förderung ebenfalls bei 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch beträgt hier der Höchstsatz je m² 20,00 EUR.
Bei Fassadenbegrünungen gilt kein Höchstsatz je m², da nach der Pflanzung die Größe der begrünten Fläche noch nicht feststeht. Hier werden 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Insgesamt können je Antrag maximal 2.000,00 EUR gefördert werden. Im Rahmen einer Dachbegrünung können zusätzliche Pauschalen für ein Biodiversitätsgründach (150,00 EUR), Retentionsgründach (150,00 EUR) und kombiniertes Solar-Gründach (500 €) beantragt werden. Die Pauschalen werden zusätzlich ausgezahlt, wenn die Höchstfördersumme bereits erreicht ist.
Besondere Formen der Dachbegrünung
Unter einem Biodiversitätsgründach versteht man eine Dachbegrünung, die eine hohe Vielfalt an Strukturen und Pflanzenarten aufweist, mit dem Ziel, möglichst vielen verschiedenen Tieren neue Lebensräume zur Verfügung zu stellen. Das Dach hat somit den Zweck, die Artenvielfalt zu erhöhen. Typisch für ein Biodiversitätsdach ist die Auftragung von unterschiedlichen Substratstärken und -qualitäten, Wasserflächen, Totholz und Nisthilfen. Damit die verschiedenen Tierarten das Biodiversitätsdach besiedeln können, sollten einheimische Pflanzenarten verwendet werden.
Ein Retentionsgründach bezeichnet eine Dachbegrünung, bei der ein zusätzlicher Raum zwischen Dachbegrünung und Dachabdichtung geschaffen wird, um Regenwasser abzufangen/zu speichern und die Abflussverzögerung zu erhöhen.
Bei einem kombinierten Solar-Gründach wird die Installation einer Photovoltaikanlage (mind. 1 kWp) mit einer Dachbegrünung kombiniert. Eine Kombination beider Installationen ist vorteilhaft, da durch die Dachbegrünung die Betriebstemperatur der Solarmodule der Photovoltaikanlage reduziert wird und sie dadurch effizienter Strom produzieren kann. Die Artenvielfalt profitiert durch Beschattung und vermehrte Feuchte andersherum genauso von der Photovoltaikanlage.
Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünung
Begrünte Dächer und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen zum Zweck der Begrünung bieten vielfältige Vorteile für Mensch, Natur und Umwelt. Sie kühlen und befeuchten die unmittelbare Umgebungsluft und senken somit die Temperatur. Auch im Gebäude selber wird die Temperatur durch die Begrünung reduziert. Dies ist aufgrund zunehmender Hitzeperioden besonders im Sommer relevant. Somit wird der Dach- und Fassadenbegrünung eine wichtige Funktion in der Anpassung an den Klimawandel zugeschrieben. Die verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes macht sich auch im Winter bemerkbar. Durch einen zusätzlichen Isolationseffekt, welcher zum Beispiel durch den Einsatz dauergrüner Pflanzen erreicht werden kann, verringert sich in der kalten Jahreszeit der Heizbedarf. Insgesamt sorgen begrünte Gebäudeflächen für ein ausgeglichenes Wohnklima und reduzieren die Temperaturschwankungen an Fassaden und Dächern.
Auch Flora und Fauna profitieren von einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung. Durch das neu geschaffene Grün auf bisher ungenutzten Flächen erweitern sich sowohl der Lebensraum als auch die verfügbaren Nahrungsquellen für Insekten. Beide Komponenten erhöhen damit die Artenvielfalt im Quartier. Die natürliche Begrünung produziert zusätzlich Sauerstoff und bindet CO₂ und weitere Staub- und Luftschadstoffe aus der Luft. Das Blattwerk, was somit als natürliche Luftreinigung fungiert, schluckt gleichzeitig Schallwellen, wodurch auch die Lärmbelastung gemindert wird.
Auch wenn es auf den ersten Blick abwegig scheint, Begrünungsmaßnahmen schützen Dächer und Fassaden, insbesondere vor Starkregen und Schmutzablagerungen, dienen aber auch als Schutz vor starker UV-Strahlung. Zu guter Letzt steigern sie vor allem aber die Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Viertel und verschönern Gebäude und damit das gesamte Stadtbild.
Antragstellung
Um die Fördermittel der Stadt Leverkusen zu erhalten, kann ein Antrag eingereicht werden, wenn die Begrünungsmaßnahme bereits fertiggestellt wurde oder sich noch in der Planung befindet. Somit können Fördermittel auch für sechs Monate „reserviert“ werden.
Antragstellung "rückwirkende Förderung"
Sollte die Begrünungsmaßnahme bereits umgesetzt sein (frühestens ab dem 01.01.2023), kann der Antrag folgendermaßen gestellt werden:
- Antragstellende füllen das Antragsformular digital aus. Achten Sie bitte auf Ihre handschriftliche Unterschrift.
- Folgende Unterlagen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
- Fotodokumentation des Ausgangszustands
- Fotodokumentation der umgesetzten Begrünungsmaßnahme
- Rechnung des Fachbetriebes, der die Begrünung umgesetzt hat (bei Eigenleistung: Rechnung des Betriebes, bei dem die Materialien gekauft wurden)
- In den Fällen des § 7 Abs. 2 (mehrere Eigentümer*innen): ein Nachweis über die Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen des WEG, soweit dies für die Durchführung der Maßnahme nach dieser Richtlinie erforderlich ist
- In den Fällen des § 7 Abs. 3 (Mieter*innen): eine formlose Einverständniserklärung der Eigentümer*innen; soweit erforderlich auch den Nachweis über die Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen des WEG
- Denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde, falls die Begrünung an einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht wird
- bei Pauschale Solar-Gründach: wenn nicht Teil desselben Auftrags/Rechnung wie die Dachbegrünung, Auftragsbestätigung für die auf dem Dach zu installierende Photovoltaikanlage. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sowie ein Foto des Solar-Gründachs ein- bzw. nachgereicht werden
- soweit bei dem*der Förderempfänger*in ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, sind die Kostenanteile aus der Umsatzsteuer, gegebenenfalls auch anteilig, zu kürzen
Antragstellung „Mittelreservierung“
Sollte sich die Begrünungsmaßnahme noch in der Planung oder Umsetzung befinden, kann der Antrag folgendermaßen gestellt werden, um Fördermittel zu reservieren:
- Antragstellende füllen das Antragsformular digital aus.
- Folgende Unterlagen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
- Angebot eines Fachbetriebs, der die Begrünung vornehmen soll oder die Materialien anbietet
- Fotodokumentation des Ausgangszustands
- In den Fällen des § 7 Abs. 2 (mehrere Eigentümer*innen): ein Nachweis über die Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen des WEG, soweit dies für die Durchführung der Maßnahme nach dieser Richtlinie erforderlich ist
In den Fällen des § 7 Abs. 3 (Mieter*innen): eine formlose Einverständniserklärung der Eigentümer*innen; soweit erforderlich auch den Nachweis über die Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen des WEG - Denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde, falls die Begrünung an einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht wird
- bei Pauschale Solar-Gründach: wenn nicht Teil desselben Auftrags/Rechnung wie die Dachbegrünung, Auftragsbestätigung für die auf dem Dach zu installierende Photovoltaikanlage. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sowie ein Foto des Solar-Gründachs ein- bzw. nachgereicht werden
- soweit bei dem*der Förderempfänger*in ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, sind die Kostenanteile aus der Umsatzsteuer, gegebenenfalls auch anteilig, zu kürzen
Einreichung der Antragsunterlagen
Sie haben drei Möglichkeiten Ihren Antrag (Antragsformular (Seiten 1-2) und die erforderlichen Unterlagen) einzureichen:
- Per E-Mail an 31-klima@stadt.leverkusen.de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer Übermittlung Ihrer Daten per E-Mail die Vertraulichkeit Ihrer Daten nicht gewährleistet ist, sofern keine zusätzliche Verschlüsselung erfolgt. Für eine vertrauliche Kommunikation bietet die Stadt Leverkusen Ihnen die Möglichkeit, Ihre E-Mails verschlüsselt über das sogenannte S/MIME-Verfahren an die Verwaltung zu übersenden. Nähere Informationen finden Sie hier.
- Per Post an folgende Adresse:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Mobilität und Klimaschutz
Hauptstraße 105
51373 Leverkusen
- Abgabe an einem Verwaltungsstandort:
- Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr)
- Elberfelder Haus (Hauptstraße 101, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
- Wiesdorfer Arkaden (Hauptstraße 105, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
- Goetheplatz 1-4 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
- Miselohestraße 4 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
Downloads
- Richtlinie der Stadt Leverkusen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung gültig ab 13.05.2024
- Vorlage 2023/2256 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
- Vorlage 2024/2478 Bericht über die städtischen Förderprogramme und Änderung der Förderrichtlinien
- Ergänzung zur Vorlage 2024/2748/1
- FAQ Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
- Pflanzliste Dachbegrünung sonnig LANUV
- Pflanzliste Dachbegrünung halbschattig LANUV
- Pflanzliste Fassaden und Privatgärten Stadt Leverkusen
Zuständige Einrichtungen
-
Mobilität und Klimaschutz - Fachbereich 31
-
- Hauptstraße 105
- 51373 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3101 - E-Mail:
31@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-
-
Klimaschutz - Abteilung 312
-
- Hauptstraße 105
- 51373 Leverkusen
-
- Telefon:
0214 406-3101 - E-Mail:
31-klima@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
-