Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Internetseite leverkusen.kommunalportal.nrw
Die Stadt Leverkusen hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite leverkusen.kommunalportal.nrw und ihre Unterkapitel.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Der Mandant vom Kommunaportal.NRW wurde bislang erst per Selbsttest auf Barrierefreiheit geprüft. Eine unabhängige Prüfung durch ein spezialisiertes Drittunternehmen ist beauftragt, aber steht aufgrund der allgemeinen Ressourcen-Engpässe in diesem Bereich noch aus. Über eine Vereinbarkeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen sind daher derzeit noch keine genauen Angaben vorhanden.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit nicht bekannt aus oben genannten Gründen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.06.2022 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 14.06.2022
Kontaktmöglichkeiten
Wenn Sie Kontakt zur Stadt Leverkusen aufnehmen möchten, können Sie uns per E-Mail Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zuschicken. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.
Schicken Sie Ihre E-Mail an die folgende Adresse: kommunalportal@stadt.leverkusen.de
Bitte beachten Sie, dass mit dem Verschicken einer E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO, z.B. politische Meinungen) übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Per E-Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.