Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Veranstaltungen: Sondernutzungen und Mietverträge

Beschreibung

Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 StVO, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 46 StVO, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

  • Antrag einfach
  • Pläne
  • Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
  • evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters

Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen