Kraftfahrzeug - Historisches (Oldtimer-)Kennzeichen
Kurzbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für ein historisches Fahrzeug ein historisches Kennzeichen bekommen. Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Das Fahrzeug
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss in einem guten Originalzustand sein
- und darf nur noch zur Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt werden.
Sie benötigen für ein historisches Kennzeichens ein Gutachten. Dieses stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur aus.
Das historische Kennzeichen ist an dem "H" auf dem Kennzeichenschild zu erkennen. Eine Kombination von Saison- und historischem Kennzeichen ist möglich.
Der Vorteil des historischen Kennzeichens ist ein verminderter Steuersatz. Allerdings darf das Fahrzeug nicht im Alltagsverkehr oder gewerblich genutzt werden.
Sie können Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren. Mehr Informationen finden Sie hier.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung im Original
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschilder beziehungsweise Kennzeichenschild im Original
- Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) im Original
Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden. - Vollmacht bei Vertretung im Original
- ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.
Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.
Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:
Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.
Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.
Vor Ort:
Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01
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- Straße: Haus-Vorster Straße Hausnummer: 8
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36413 - E-Mail:
364-zulassung@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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