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Kraftfahrzeug - Historisches (Oldtimer-)Kennzeichen

Kurzbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für ein historisches Fahrzeug ein historisches Kennzeichen bekommen.

Beschreibung

Das Fahrzeug

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss in einem guten Originalzustand sein
  • und darf nur noch zur Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden.

Sie benötigen für ein historisches Kennzeichens ein Gutachten. Dieses stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur aus.
Das historische Kennzeichen ist an dem "H" auf dem Kennzeichenschild zu erkennen. Eine Kombination von Saison- und historischem Kennzeichen ist möglich.
Der Vorteil des historischen Kennzeichens ist ein verminderter Steuersatz. Allerdings darf das Fahrzeug nicht im Alltagsverkehr oder gewerblich genutzt werden.

Sie können Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren. Mehr Informationen finden Sie hier. 

  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung im Original 
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original 
  • Kennzeichenschilder beziehungsweise Kennzeichenschild im Original
  • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) im Original
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Vollmacht bei Vertretung im Original
  • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original