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Eheschließung im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Manche Staaten fordern bei einer Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das Standesamt des Wohnsitzes ausgestellt wird.

Beschreibung

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht, wie Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, ausländische und anerkannte Geflüchtete und Staatenlose und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Standesamt informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind. Sollte ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden, können Sie dieses im Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen.

Hinweis zu ausländischen Heiratsurkunden:
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen, zum Beispiel mit einer Apostille oder durch die Deutsche Botschaft im Ausland legalisieren.

Hinweis, wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt einen Termin vereinbaren und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht).

Bitte informieren Sie sich beim Standesamt, welche Unterlagen benötigt werden.

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen dem deutschen Recht
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen