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KfZ-Kennzeichen - Beschädigtes oder unleserliches Kennzeichenschild ersetzen

Beschreibung

Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit oder Beschädigung ist jederzeit ohne besonderen Antrag möglich.
Auch kann auf Wunsch des Halters eines Kraftrades ein Austausch des bisherigen Kennzeichenschildes auf das neue Motorrad-Kennzeichen erfolgen.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Siegelplaketten möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder ist immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs und eine Sperrung des in Verlust geratenen Kennzeichens erforderlich (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht (Formular ist unter "Downloads" zu finden)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Gewerbeanmeldung und
    • Handelsregisterauszug oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Alte Kennzeichenschilder (auch bei Austausch nur eines Schildes bei einem PKW sind immer beide alten Schilder vorzulegen)
  • Neue(s), zu ersetzende(s) Kennzeichenschild(er)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Kraftfahrzeugkennzeichen oder Siegelplakette(n) sind unlesbar oder beschädigt.
  • Es handelt sich um ein in Leverkusen zugelassenes Fahrzeug.
  • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
  • Das Anliegen kann während der Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erledigt werden. Bitte ziehen Sie hierfür vor Ort eine Marke.
  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 3,80 EUR (bei einem Kennzeichenschild ohne HU Plakette).
  • Bitte beachten Sie, dass die Gebühr je nach Einzelfall und Art der Antragstellung höher ausfallen kann.

Zuständige Einrichtungen