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Kraftfahrzeug - Verlust der Kennzeichen

Kurzbeschreibung

Sie haben das Nummernschild Ihres Fahrzeugs verloren oder es wurde Ihnen gestohlen? Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Autokennzeichens müssen Sie ein neues beantragen. Denn das verlorene beziehungsweise gestohlene Nummernschild wird aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt.

  • Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person)
    Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
  • Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens: eventuell noch vorhandenes Kennzeichen
  • Bei Diebstahl der Schilder: Vorlage der Diebstahlsanzeige in Kopie
  • Bericht über letzte Hauptuntersuchung in Kopie
  • Wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung in Kopie
  • Bei juristischen Personen, Firmen, Einzelgewerbe oder Vereinen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister oder Vereinsregister
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl in Kopie

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

Sie können den Antrag per Post oder nach Online-Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Per Briefkasten-Einwurf vor Ort:

Werfen Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den Briefkasten der Zulassungsstelle.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter „Unterlagen“. 
Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie einwerfen und bei der Abholung im Original vorzeigen.

Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter oder Halterin nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter „Unterlagen“.

Name Typ Kosten
Grundgebühr Keine Angabe 28,20 EUR
Wunschkennzeichen (optional) Keine Angabe 10,20 EUR
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (falls erforderlich) Keine Angabe 3,90 EUR
Umtausch eines Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II (falls erforderlich) Keine Angabe 5,10 EUR

Zuzüglich der Kosten der Kennzeichenschilder

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Zuständige Einrichtungen