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Kraftfahrzeug - Anhänger-Zulassung

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine Zulassung für Ihren Kraftfahrzeug-Anhänger? Dann beantragen Sie diese bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Beschreibung

Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwägen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte werden.

Hinweis: Für einen schon zugelassenen Kfz-Anhänger, wenn dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • für Privatpersonen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • für juristische Personen/Unternehmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
  • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
  • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Zusätzlich beim Online-Verfahren (i-KFZ):

Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Die Bearbeitung kann je nach Aufkommen einige Tage in Anspruch nehmen.

  • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Bei Nutzung des Online-Verfahrens (i-Kfz): Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und eine Zulassungsbescheinigung Teil II und ein CoC-Papier haben oder nach dem 01.01.2018 erstmalig zugelassen worden sein.

Sie können den Antrag online, per Post oder nach Terminvereinbarung vor Ort stellen.

Online:

Für die Nutzung des Online-Dienstes muss das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen worden sein.
Über den Link unter "Onlinedienstleistungen" gelangen Sie zum Online-Verfahren, in dem Sie sich digital authentifizieren müssen. Die Gebühren bezahlen Sie per Paypal oder Kreditkarte.

Die Authentifizierung ist über folgende Wege möglich.

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
  • alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion/eID/eAT-Authentifizierung

Für Juristische Personen:

  • Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat

Nach erfolgreicher Zulassung wird eine Bescheinigung generiert, mit der Sie in den nächsten 10 Tagen ohne neue Zulassungsbescheinigung und ohne amtliche Plaketten auf den Kennzeichenschildern fahren dürfen. Wichtig ist, dass die Kennzeichenschilder ohne die Plaketten montiert sein müssen. Die Plaketten, die HU-Plakette und die Zulassungsbescheinigung Teil I werden in der Zeit von der Zulassungsstelle gefertigt und postalisch an Sie versendet. 

Per Post:

Schicken Sie einen formlosen Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die zuständige Einrichtung.

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Unterlagen". Bitte beachten Sie, dass Sie Ausweisdokumente nur als Kopie verschicken und bei der Abholung im Original vorzeigen.
Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter*in nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter oder Ihrer Vertreterin eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit. Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

Vor Ort:

Vereinbaren Sie online einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit. Diese finden Sie im Reiter "Unterlagen".

Nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 9,90 EUR

Zuständige Einrichtungen