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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihren selbstgenutzten Wohnraum.

Beschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeld-formel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen. Für Leverkusen gilt die Mietenstufe 4.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen. Im Rahmen Ihrer Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht sind Sie auch verpflichtet, eine Verbesserung Ihres Haushaltseinkommens bzw. eine Veränderung der Umstände mitzuteilen.

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Aktuelle Öffnungszeiten:
Das Sachgebiet Wohngeld ist vorübergehend zu folgenden Zeiten zur Antragsannahme auch ohne Terminvereinbarung geöffnet:

Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Spezielle Fragen können Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin besprechen oder einen Termin vereinbaren.

Servicezeiten Bürgerservice:

Sollten Sie eine Rückrufvereinbarung außerhalb unserer Sprechzeiten wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice:

Telefon (0214) 406-5555.

Dieser ist derzeit erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00-13.30 Uhr.

Dem ausgefüllten Antragsformular müssen je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden. Diese können Sie vorab aus der Checkliste entnehmen.

Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:

  • Bei Mietern:
      • Mietvertrag
      • aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • Bei Eigentümern:
    • Nachweis zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden / Fremdmittelbescheinigung der kreditgebenden Banken
    • aktueller Grundsteuerbescheid

Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate
  • aktueller Rentenbescheid
  • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
  • Nachweis über geleistete oder erhaltene Unterhaltszahlungen
  • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen

Sonstige Nachweise (falls vorhanden):

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Mit einer Wohngeldbewilligung können Sie / Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben. Informationen zu den Leistungen von Bildung und Teilhabe finden Sie hier.

Das Deutschlandticket sozial für 39,00 EUR kann ab dem 01.01.2024 auch von wohngeldberechtigten Personen erworben werden. Dazu ist die Vorlage eine Mobilpass erforderlich. Mit einer Wohngeldbewilligung können Sie einen Mobilpass im Rathaus Wiesdorf erhalten.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer Mobilpass der VRS.

Informationen zum Kinderzuschlag

Mit dem Kinderzuschlag werden Familien mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützt. Familien können den Zuschlag zusätzlich zum Wohngeld beantragen. Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen werden nicht auf das Wohngeld angerechnet.

Mit dem KiZ-Lotsen prüfen Sie schnell und einfach, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Dieser Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe. Mit wenigen Eingaben wird die persönliche Situation abgefragt und ein Ergebnis angezeigt.

Mehr Informationen zum Kinderzuschlag bietet ein Flyer auf der Seite der Arbeitsagentur.

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Eine Online-Antragstellung ist möglich.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen, für Leverkusener Bürger ist dies die Wohngeldstelle der Stadt Leverkusen.

Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid. Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen