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Bildung und Teilhabe (BuT)

Kurzbeschreibung

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.

Beschreibung

Was genau wird gefördert?

  • Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe
  • Schulbedarf (Antrag bei Wohngeld- oder Kinderzuschlag erforderlich) 

Wie werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Leistungen werden mittels Gutschein oder Direktzahlung an den Anbieter erbracht. Lediglich die Leistungen für Schülerbeförderung und Schulbedarf werden an den Berechtigten selbst gezahlt.

Kann ich mehrere Leistungen beantragen?

Es ist möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Sobald eine Kontaktaufnahme zwecks Beratung erfolgt (persönlich, Telefon, Fax, Email) nehmen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Aktuelle Öffnungszeiten:

Das Sachgebiet Bildung und Teilhabe ist vorübergehend zu folgenden Zeiten zur Antragsannahme auch ohne Terminvereinbarung geöffnet:

Dienstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Spezielle Fragen können Sie telefonisch mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin besprechen oder einen Termin vereinbaren.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Wichtige Hinweise:

Bitte verzichten Sie auf telefonische Anfragen zu Posteingängen oder zum Bearbeitungsstand!

Bitte senden Sie Unterlagen oder Anfragen ausschließlich an die E-Mail-Adresse der zuständigen Einrichtung. Verzichten Sie bitte auf Mehrfacheinreichung von Unterlagen!

Um einen Antrag zu stellen, ist unbedingt die Vorlage des aktuellen und vollständigen Leistungsbescheides erforderlich. Außerdem stehen Ihnen die entsprechenden Anträge und Formulare für die jeweilige Leistung zur Verfügung! Bei erster Antragsstellung/ Bedarfsmeldung ist immer auch der Grundantrag erforderlich!

Änderungen zum Schuljahr 2024/25!

Lernförderung:

Im Bereich Lernförderung stehen Ihnen neue Informationen zur Verfügung. Für Anträge ab dem 01.08.2024 sind nur noch die neuen Formulare gültig. Für die Beantragung von Lernförderung benötigen Sie den Grundantrag nebst der Anlagen 2, 2a, 2b.

Sind Sie Lernförderanbieter/in gewerblich oder privat? Dann beachten Sie bitte zwingend die Informationen und Verpflichtungserklärungen für Lernförderanbieter.

Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben:

Für die Beantragung der Leistung benötigen Sie den Grundantrag und die Anlage 4.

Schülerbeförderung:

Wenn Sie ein Schülerticket in Höhe von 7,00 EUR oder 14,00 EUR beziehen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen mit dem Grundantrag ein:

  • Kopie des Schülertickets
  • letzter Kontoauszug, auf dem die Abbuchung zu ersehen ist oder anderer Nachweis der Zahlung
  • Bescheinigung über einen zu leistenden Eigenanteil

oder:

  • genaue Angabe der besuchten Schule (Name, Anschrift)
  • Ablehnungsbescheid des Schulträgers zur Übernahme der Fahrtkosten
  • Bescheinigung über einen zu leistenden Eigenanteil

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die mindestens eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • SGB II - Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld)
  • SGB XII - Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • AsylbLG - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Die Leistungen des Schulbedarfs werden bei Bezug von SGB II, SGB XII und AsylbLG-Leistungen direkt von der leistungsgewährenden Stelle, also von Jobcenter bzw. Sozialamt übernommen, ohne Antrag, soweit der Schulbesuch bekannt ist (bzw. eine Schulbescheinigung vorliegt). Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger müssen einen separaten Antrag stellen (im Grundantrag).

Für alle anderen Leistungen müssen Sie einen Antrag stellen oder Bedarf melden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen