Störung Tevis

Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.

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Immissionsschutz – Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen zur Nachtzeit

Beschreibung

Das Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LlmschG) verbietet zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr jegliche Betätigungen, die die Nachtruhe anderer Personen stören könnten. Eine tatsächliche Störung ist nicht erforderlich.

Sollen Veranstaltungen innerhalb der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchgeführt werden, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Bei einer solchen Ausnahmegenehmigung ist ein öffentliches Interesse oder ein überwiegend privates Interesse des Antragsstellers, das den Anspruch der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe übersteigt, erforderlich und im Antrag darzulegen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sonst sozialgewichtigen Umständen beruht.

Der Antrag erfolgt über den Veranstaltungsservice. Dort ist er unter „Antrag auf Musik-/Beschallungsgenehmigung (AG LImSchG)" zu finden.

Zuständige Einrichtungen