Briefwahl
Kurzbeschreibung
Für die Kommunal- und Integrationsratswahl am 14.09.2025 kann nun die Briefwahl beantragt werden. Eine Antragstellung für eine eventuelle Stichwahl des/der Oberbürgermeister/in am 28.09.2025 ist auch möglich.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wann und wie kann die Briefwahl beantragt werden?
Anträge sind auf folgenden Wegen möglich:
- Digital: : ab dem 04. August 2025 unter diesem Link: www.wahlschein.de
Nach Eingabe der jeweiligen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt. - Per QR-Code-Scan: Die zugesandte Wahlbenachrichtigung enthält einen QR-Code, über den per mobilem Endgerät (z.B. dem Smartphone) der Antrag gestellt werden kann. Die persönlichen Daten sind im Formular schon vorausgefüllt. Nach Eingabe wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
- Per Post: Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, wird deren Rückseite mit dem Antrag auf Briefwahl ausgefüllt, unterschrieben und die Wahlbenachrichtigung im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt.
- Per E-Mail: unter 330-briefwahl@stadt.leverkusen.de (Bitte geben Sie Ihren Namen, das Geburtsdatum, die Adresse für die Zusendung der Unterlagen sowie die entsprechende Wahl (ggf. OB-Stichwahl) an).
- Persönlich: Ab dem 11. August 2025 kann im Briefwahlbüro der Stadt (Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen) die Briefwahl beantragt und, falls gewünscht, auch direkt vor Ort gewählt werden.
Telefonisch kann ein Antrag auf Briefwahl nicht gestellt werden.
Ab dem 11. August 2025 öffnet das Briefwahlbüro der Stadt. Dieses befindet sich in der Hauptstraße 137, 51373 Leverkusen und ist zu den folgenden Öffnungszeiten besetzt:
montags bis donnerstags, jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr
freitags, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr (Ausnahme 12.09. und ggf. 26.09.: bis 15.00 Uhr)
Dort kann persönlich und vor Ort die Briefwahl beantragt und - falls gewünscht - direkt gewählt werden. Das ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Um sich als wahlberechtigt ausweisen zu können, ist jedoch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig.
Sofern die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt, wird gebeten, diese beim persönlichen Abholen der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.
Die Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn die Stimmzettel vorliegen. Letzteres wird voraussichtlich für die Kommunal- und Integrationsratswahl spätestens am 11. August und für die eventuelle OB-Stichwahl am 19. September der Fall sein. Erst danach können die Wahlunterlagen per Post zugestellt werden.
Ab dem 11. August öffnet das Briefwahlbüro der Stadt. Dort kann persönlich und vor Ort die Briefwahl beantragt und - falls gewünscht - direkt gewählt werden.
Kommunal- und Integrationsratswahl am 14.09.2025
Bis zum 09.09.2025, 15.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen um die Briefwahlunterlagen per Post zu erhalten. Bis zum 12.09.2025, 15.00 Uhr ist nur eine Selbstabholung der Unterlagen im Briefwahlbüro möglich.
Der Wahlbrief für die Kommunalwahl oder die Integrationsratswahl muss spätestens bis zum Wahltag 14.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Eventuelle OB-Stichwahl am 28.09.2025
Bis zum 23.09.2025, 15.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen um die Briefwahlunterlagen per Post zu erhalten. Bis zum 26.09.2025, 15.00 Uhr ist nur eine Selbstabholung der Unterlagen im Briefwahlbüro möglich.
Bei einer ggf. stattfindenden Stichwahl des/der Oberbürgermeister/in muss der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag 28.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie beim Beantragen der Briefwahl digital, per QR-Scan, per Post oder per Mail: Voraussichtlich ab dem 11. August erhalten Sie die Unterlagen mit dem Stimmzettel für die Briefwahl (zur Kommunal- und Integrationsratswahl; die Unterlagen für die ggf. stattfindende OB-Stichwahl werden voraussichtlich erst ab dem 19.09.2025 versendet). Sowohl beim Rücksenden des Briefwahlantrags und später auch des ausgefüllten Wahlbriefes mit der Post müssen die Laufzeiten eingerechnet werden.
Der Wahlbrief für die Kommunalwahl oder die Integrationsratswahl muss spätestens bis zum Wahltag 14.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Bei einer ggf. stattfindenden Stichwahl des/der Oberbürgermeister/in muss der Wahlbrief spätestens bis zum Wahltag 28.09.2025, 16.00 Uhr, bei der Stadt (Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen) eingegangen sein.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Briefwahlbüro
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- Hauptstraße 137
- 51373 Leverkusen
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