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Wahlplakatierung
Beschreibung
Zu Wahlkampfzeiten wird regelmäßig der öffentliche Verkehrsraum in Anspruch genommen, um für Parteien und Fraktionen zu werben. Der Wahlkampf im öffentlichen Verkehrsraum unterliegt jedoch strengen Regularien, welche durch alle Beteiligten zu beachten sind.
Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum
Die Wahlplakatierung im öffentlichen Verkehrsraum orientiert sich an der städtischen Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreiecksständern. Grundsätzlich hat jede Partei und Fraktion die Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum frühzeitig als Sondernutzung zu beantragen.
Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr hat die wesentlichen Informationen für Parteien und Fraktionen in einem Informationsblatt zusammengefasst. Dieses Informationsblatt wird derzeit überarbeitet, so dass das Informationsblatt der letzten Wahl hier als Download zur Verfügung steht.
Großwahlplakate/Wesselmänner
Die Fraktionen und Parteien erhalten die Möglichkeit sich für die Bundestagswahl sowie Kommunalwahl/OB-Wahl 2025 auf die 39 Standorte, welche für insgesamt 73 Großwahlplakate/Wesselmänner freigegeben sind, zu bewerben. Hierfür kann bis zum 15.11.2024 formlos eine E-Mail an 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de gesendet werden. Anschließend erfolgt ein entsprechendes Vergabeverfahren der Standorte durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr. Die freigegebenen Standorte im öffentlichen Verkehrsraum können vorab beim Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr angefragt werden.
Die Genehmigungen der Großwahlplakatstandorte im Stadtgebiet werden voraussichtlich bis Mitte Januar 2025 ausgestellt, so dass die Fraktionen und Parteien die Belegung entsprechend frühzeitig beauftragen können.
Eine Berücksichtigung von zu spät eingereichten Anträgen für Großwahlplakate für das Wahljahr 2025 kann lediglich in sehr reduziertem Maße erfolgen. Aufgrund der gewünschten Planungssicherheit aller Beteiligten wird hierfür um Verständnis gebeten.
Insofern weitere (neue) Standorte für Großwahlplakate/Wesselmänner gewünscht sind, können diese ebenfalls unter der o. g. E-Mailadresse eingereicht werden. Diese Standorte werden dann verwaltungsintern überprüft. Berücksichtigt werden sollte an dieser Stelle jedoch, dass eine Genehmigung lediglich für Flächen im öffentlichen Verkehrsraum, nicht aber für private Flächen oder Flächen in der Zuständigkeit von Straßen.NRW erteilt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Einrichtung.
Zuständige Einrichtungen
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Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36310 - E-Mail:
363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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