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Führerschein - Erstantrag
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein) müssen Sie persönlich einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6,00 EUR vor Ort aufgenommen werden)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
- Bei Minderjährigen wird die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters vorausgesetzt
- Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen
- Für die Beantragung kann auch die jeweilige Fahrschule in Leverkusen (sofern der Service angeboten wird) bevollmächtigt werden
- 42,60 EUR ohne Festsetzung einer Probezeit
- 44,40 EUR mit Festsetzung einer Probezeit
- gegebenenfalls 9,00 EUR für die Erteilung einer Zwischenbescheinigung
- 28,60 EUR für die Eintragung der Schlüsselzahl B197
- 81,20 EUR nach vergangener Sperrfrist
- Weitere Gebühren können anfallen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36454 - E-Mail:
364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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