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Führerschein - Ausländische Umschreibung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie sind Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis und wohnen nun in Deutschland? Dann ist für die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis folgendes zu beachten:
Von rechtsgültigen im Ausland erteilten Führerscheinen darf nur noch bis zu 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland Gebrauch gemacht werden, danach dürfen nur noch Fahrzeuge geführt werden, wenn die Fahrerlaubnis umgeschrieben worden ist. Die 6-Monats-Frist gilt nicht für von anderen EU-Staaten ausgestellte Führerscheine, in denen der Betroffene seinen Wohnsitz hatte. Befristungen können sich hier für bestimmte Fahrerlaubnisklassen ergeben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie freundlich darauf hin, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheins Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus einem EU-Staat oder eines Staates gemäß der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Pass oder Personalausweis
- biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im Original
- evtl. Übersetzung des Führerscheins
- evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Drittstaaten (nicht EU-Staat oder Staat gemäß Anlage 11 zu § 31 FeV)
- Pass oder Personalausweis
- biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein im Original
- Führerscheinübersetzung*
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung Erst Hilfe
- Anmeldebescheinigung einer Fahrschule
- Evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt
Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
- Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE
- Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)
* deutsche Automobilclubs, gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer, Kapitäne deutscher Seeschiffe, international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtliche Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheins.
- 48,00 EUR (inkl. der Gebühr für das Führungszeugnis) bei Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus EU-Staaten oder eines nach Anlage 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) anerkannten Staates.
- 55,60 EUR (inkl. der Gebühr für das Führungszeugnis) bei Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Nicht-EU-Staaten und aus einem nicht nach Anlage 11 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) anerkannten Staates.
- 1,80 EUR zusätzlich, wenn die 2-jährige Probezeit noch nicht abgelaufen ist.
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Zuständige Einrichtungen
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Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36454 - E-Mail:
364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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