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Bewohnerparkausweis
Kurzbeschreibung
Sie wohnen in einem Bewohnerparkbezirk und möchten Ihr Fahrzeug dort parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Als Bewohner*in können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis online beantragen und auch verlängern. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQ zum Bewohnerparkausweis.
Bitte nutzen Sie ab sofort den Online-Antrag. Eine Versendung der Anträge per Post erfolgt nicht mehr.
Vorgehen bei Änderungsanträgen und Verlängerungsanträgen:
Bitte wählen Sie im Online-Formular die Option "Neuer Antrag" aus, wenn Sie das Online-Verfahren erstmalig nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Aktuell verzögert sich die Bearbeitung von online beantragten Bewohnerparkausweisen. Daher werden alle eingehenden Online-Anträge sowie die dazugehörigen Kennzeichen für einen befristeten Zeitraum von bis zu 2 Monaten im System der Verkehrsüberwachung registriert um Verwarngelder zu vermeiden.
Bitte lassen Sie Ihren alten Bewohnerparkausweis weiterhin gut sichtbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen um Verwarngelder zu vermeiden.
Sollten Sie bisher keinen Bewohnerparkausweis besessen haben oder einen Änderungsantrag gestellt haben, wird Ihr Kennzeichen automatisch bis zur Ausstellung des Bewohnerparkausweises bei der Verkehrsüberwachung registriert.
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Scan des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht Fahrzeughalter*in sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreter*in für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragsstellung, dass eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu berücksichtigen ist.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert (Haupt-/Nebenwohnsitz)
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde (Nutzungsbescheinigung).
Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für
- Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter, breiter als 2,00 Meter und schwerer als 2,8 Tonnen sind (z.B. Wohnmobile)
- Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (z.B. Traktoren)
- Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden (z.B. Motorräder im Winter)
- Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind
Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.
Online:
Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.
Bei der Beantragung über das Online-Formular wählen Sie bitte zwischen „Zu Hause ausdrucken“ und „per Post erhalten“. Entsprechend erhalten Sie eine PDF-Datei zum Ausdrucken per E-Mail oder den Bewohnerparkausweis per Post. Den Bewohnerparkausweis legen Sie gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres Fahrzeuges.
Vor Ort:
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Laufzeit 1 Monat | Gebuehr | 10,00 EUR |
Laufzeit 2 Monate | Gebuehr | 20,00 EUR |
Laufzeit 3 Monate | Gebuehr | 15,00 EUR |
Laufzeit 6 Monate | Gebuehr | 30,00 EUR |
Laufzeit 12 Monate | Gebuehr | 60,00 EUR |
Laufzeit 24 Monate | Gebuehr | 120,00 EUR |
Ersatzausweis (z.B. bei Verlust) | Gebuehr | 25,00 EUR |
Änderungen (z.B. Kennzeichen oder Wohnortwechsel) | Gebuehr | 15,00 EUR |
Die aufgeführten Gebühren gelten bis zum 31.12.2025. Weitere Hinweise finden Sie im Bereich Downloads unter „Gebührenordnung“.
Alle nötigen Zahlungsinformationen entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid. Dieser wird Ihnen zusammen mit dem Bewohnerparkausweis zugesandt. Eine Vorabzahlung ist nicht notwendig.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Sachgebiet 363-03
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- Haus-Vorster Straße 8
- 51379 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-36399 - E-Mail:
363-02-bewohnerparken@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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