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Medizinalaufsicht

Beschreibung

In folgenden Angelegenheiten können Sie sich an die Medizinalaufsicht der Stadt Leverkusen wenden:

  • Anmeldung/Abmeldung einer Tätigkeit in einem nichtärztlichen Heilberuf
  • Durchführung der Prüfungen für Gesundheitsfachberufe an den Fachschulen in Leverkusen (Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, medizinisch-technische Radiologieassistenten) sowie Erteilung der Berufserlaubnis für die Absolventen dieser Schulen
  • Erteilung der Berufserlaubnis einer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Überprüfung und Anerkennung von Hebammenfortbildungen sowie Überwachung der Fortbildungspflicht von Hebammen/Entbindungspflegern

Darüber hinaus ist die Medizinalaufsicht zuständig für die:

  • Gewährung der Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
  • Erlaubniserteilung für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz

 Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen zum Beispiel:

  • Altenpfleger
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Logopäden
  • Masseure und medizinische Bademeister
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Physiotherapeuten

Anschrift

  • Medizinalaufsicht
  • Verwaltungsgebäude Hauptstraße 105
  • Hauptstraße 105
  • 51373 Leverkusen

Kontakt


Karte


Erreichbarkeit mit dem ÖPNV

Buslinien 203, 208, 211 - Haltestelle "Die Luminaden"
Buslinie 208 - Haltestelle "Kaiserstraße"