Medizinalaufsicht
Beschreibung
In folgenden Angelegenheiten können Sie sich an die Medizinalaufsicht der Stadt Leverkusen wenden:
- Anmeldung/Abmeldung einer Tätigkeit in einem nichtärztlichen Heilberuf
- Durchführung der Prüfungen für Gesundheitsfachberufe an den Fachschulen in Leverkusen (Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, medizinisch-technische Radiologieassistenten) sowie Erteilung der Berufserlaubnis für die Absolventen dieser Schulen
- Erteilung der Berufserlaubnis einer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Überprüfung und Anerkennung von Hebammenfortbildungen sowie Überwachung der Fortbildungspflicht von Hebammen/Entbindungspflegern
Darüber hinaus ist die Medizinalaufsicht zuständig für die:
- Gewährung der Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
- Erlaubniserteilung für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz
Zu den nichtakademischen Heilberufen zählen zum Beispiel:
- Altenpfleger
- Diätassistenten
- Ergotherapeuten
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Logopäden
- Masseure und medizinische Bademeister
- Pharmazeutisch-technische Assistenten
- Physiotherapeuten
Anschrift
- Medizinalaufsicht
- Medizinalaufsicht
- Paracelsusstraße 15
- 51375 Leverkusen
Kontakt
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Telefon: 0214 406-5301