Wartungsarbeiten am 30. September 2026

Wartungsarbeiten am 30. September 2026

Am Mittwochabend (30.09.2026) finden notwendige Wartungsarbeiten am Kommunalportal statt. Hierdurch kann es zu temporären Ausfällen und Nichtverfügbarkeit des Kommunalportals bzw. der Onlinedienste kommen. Die Onlinedienste stehen ab dem Vormittag des 1.10.2026 wieder zur Verfügung.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

BIS: Suche und Detail

Adoptionsvermittlungsstelle

Beschreibung

Ein Kind zur Adoption freizugeben oder ein Adoptivkind aufzunehmen, sind lebensverändernde Entscheidungen. Die Gründe dafür sind vielfältig, und jeder Weg ist einzigartig.

Unsere Adoptionsvermittlungsstelle bietet Ihnen einen geschützten Raum für all Ihre Fragen. Wir begleiten Sie vor, während und nach der Adoption – vertraulich, wertschätzend und auf Augenhöhe.

Sie sind schwanger und keiner darf es erfahren? Hier finden Sie Informationen über die vertrauliche Geburt.

Adoptionsformen - Welche Formen der Adoption gibt es?

  • Inkognito-Adoption
    Leibliche Eltern und Adoptiveltern lernen sich nicht kennen. Die Adoption erfolgt anonym. Namen und Adressen werden nicht bekannt gegeben.
  • Halboffene Adoption
    Die leiblichen Eltern beziehungsweise die leibliche Mutter und die Adoptiveltern lernen sich kennen. Es findet jedoch kein Austausch von Namen und Adressen statt. Ein regelmäßiger Austausch von Bildern und Berichten über die Entwicklung des Kindes sind möglich und werden durch die Adoptionsvermittlungsstelle koordiniert.
  • Offene Adoption
    Leibliche Eltern und Adoptiveltern sind sich namentlich und persönlich bekannt. Es kann schrittweise und detailliert verabredet werden, wie der Kontakt von beiden Seiten gestaltet werden soll. Die Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt zwischen den Beteiligten und steht für Beratung zur Verfügung.
  • Stiefkind-Adoption
    Bei einer Stiefkindadoption adoptiert ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin beziehungsweise ein fester Lebenspartner oder eine feste Lebenspartnerin das leibliche Kind des anderen Partners oder der anderen Partnerin.
  • Adoption eines verwandten Kindes
    Bei einer Verwandtenadoption adoptieren Verwandte zweiten oder dritten Grades (wie Großeltern, Geschwister, Tanten oder Onkel) ein verwandtes Kind, wenn die leiblichen Eltern verstorben oder nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen. Bei einer Verwandtenadoption erlischt nur das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, bleibt aber zu den übrigen Familienmitgliedern erhalten.
  • Adoption eines Pflegekindes
    Die Adoption eines Pflegekindes durch seine Pflegeeltern ist möglich, wenn ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Dafür braucht man die Zustimmung der leiblichen Eltern und des Familiengerichts. Rechtlich wird das Kind dann wie ein leibliches Kind behandelt, und das Pflegeverhältnis endet
  • Auslandsadoption (Internationale Adoption)
    Wenn Bewerber oder Bewerberinnen sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland entscheiden, findet der Erstkontakt und die Beratung zunächst bei der „Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes“ (LVR in Köln) oder einer staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft statt. Im Rahmen einer zweistufigen Eignungsprüfung, erfolgt die „allgemeine Eignungsprüfung“ später durch die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes, gefolgt von einer länderspezifischen Prüfung durch die gewählte Auslandsvermittlungsstelle.

Begleitung nach der Adoption

Die Mitarbeitenden der Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Leverkusen stehen allen Beteiligten einer Adoption und ggf. auch deren Familien für eine Beratung vor, während und nach der Adoption zur Verfügung. Eine Adoption verändert das Leben der beteiligten für immer, daher gibt es für die Beratung und Unterstützung ebenfalls keine Altersgrenze. Sie können sich ein Leben lang bei uns melden.

Anschrift

  • Adoptionsvermittlungsstelle
  • Verwaltungsgebäude Hauptstraße 133-137
  • Hauptstraße 133-137
  • 51373 Leverkusen

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Zuständige Kontaktpersonen