Antrag auf eine Betreuung in Vertretung
- § 23 Abs. 4 SGB VIII
Weiterführende Informationen finden Sie unter Kitas und Kindertagespflege Stadt Leverkusen und im „Leitfaden für Eltern Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson“.
Inanspruchnahme von Betreuungsleistung gem. § 23 Abs. 4 SGB VIII
Es entstehen keine weiteren Kosten für die sorgeberechtigten Eltern.
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Zuständige Einrichtungen
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Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510
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- Straße: Goetheplatz Hausnummer: 1-4
- PLZ: 51379 Ort: Leverkusen
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- E-Mail:
51@stadt.leverkusen.de
- E-Mail:
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