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Schuleingangsuntersuchung

Kurzbeschreibung

Überprüfung der Schulreife anhand eines etablierten Testverfahrens

Beschreibung

Es werden Tests zur Überprüfung der motorischen Fähigkeiten, Grob-, Fein- und Visuomotorik, der Konzentration, der visuellen Wahrnehmung, der mathematischen Vorläuferfähigkeiten und der Sprachentwicklung durchgeführt.
Die somatischen Daten (Größe und Gewicht)  werden erhoben, die Hör-und Sehfähigkeit wird überprüft, ebenso der Impfstatus. Eine orientierende körperliche Untersuchung findet statt. Anschließend werden die Untersuchungsbefunde mit den Eltern besprochen und notwendige Fördermaßnahmen empfohlen. Eine Kopie der Stellungnahme für die Schule wird den Eltern ausgehändigt.

  • Vorsorge- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Fragebogen
  • falls vorhanden ärztliche Atteste, Arztbriefe, Therapieberichte, Brille oder andere Hilfsmittel

Untersuchungsort:
Paracelsusstraße 19;  51375 Leverkusen; 2. Stock

Bei fachlichen bzw. medizinischen Anfragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse: 53-Kjaed@stadt.leverkusen.de

Die Termineinladungen zu den Schuleingangsuntersuchungen finden unaufgefordert durch den Medizinischen Dienst zwischen August und Juni des darauffolgenden Jahres statt. Sollten Sie Anliegen oder Fragen zu Ihrem Termin haben wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer +49 (0)214 406-5371 oder +49 (0)214 406-5378 oder per E-Mail an Schuleingangsuntersuchung@stadt.leverkusen.de.

Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen. Die MFA führt einen kindgerechten Seh- und Hörtest mit Computerunterstützung durch, sowie einen Teil der Sopess Testung   (Visuomotorik Aufmerksamkeit, Mengenvorwissen). Sie erhebt anamnestische Daten und überprüft den Impfstatus.   
Der zweite Teil der Untersuchung wird von den Schularzt*innen übernommen. Zunächst wird die Hand Auge Koordination überprüft, dann die visuelle Wahrnehmung, gefolgt von der Sprachtestung. Konzentration und Verhalten wird dabei beobachtet. Nach der Erhebung der somatischen Daten, erfolgt eine kurze körperliche Untersuchung und die Überprüfung der Grobmotorik. Die Eltern erhalten nach einem  Beratungsgespräch eine schriftliche Stellungnahme, die gleichzeitig auch an die Schule versendet wird. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen