BIS: Suche und Detail

Überwachung tierische Nebenprodukte

Beschreibung

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung überwacht die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen, wie z.B. Schlachtabfälle und tierische Erzeugnisse.

Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor Erregern übertragbarer Krankheiten und giftigen Stoffen.

Tote Heimtiere

Einzelne, eigene tote Haustiere wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel dürfen Sie auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.

Sie können Ihr Heimtier auch in einem Tierkrematorium verbrennen oder auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Weiterhin können Sie das tote Tier bei der Haustierarztpraxis gegen eine entsprechende Gebühr abgeben.

Tote Tiere auf Straßen

Tote Tiere, die auf öffentlichen Straßen gefunden werden, werden von den Technischen Betrieben Leverkusen entsorgt, soweit es sich nicht um Bundesstraßen handelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Kontaktpersonen.

Tote landwirtschaftliche Nutztiere und Schlachtabfälle

Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel sowie Schlachtabfälle werden der Tierkörperbeseitigungsanstalt Firma SecAnim GmbH. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Gebührenerhebung für Abholung und Entsorgung eines Haustieres erfolgt durch die Firma SecAnim GmbH.

Zuständige Einrichtungen