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Tierschutzüberwachung

Kurzbeschreibung

Eine artgerechte Haltung von Tieren mit angemessener Ernährung, Pflege und verhaltensgerechter Unterbringung sollte selbstverständlich sein, ist sie aber nicht immer. Daher überprüft der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen routinemäßig und auch anlassbezogen, ob die Vorschriften des Tierschutzgesetzes bei privaten, landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen eingehalten werden.

Beschreibung

Veranstaltungen mit Tieren

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren sind tier-schutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und zu beachten. Dies betrifft Viehmärkte und -schauen, Tierbörsen, (Zucht-)Ausstellungen sowie auch Sportveranstaltungen mit Tieren.

Seitdem 01.01.2022 gilt zudem ein generelles Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Ziel der Bestimmung ist es, Übertypisierungen und damit extreme Zuchtrichtungen bzw. Übertreibungen der Rassemerkmale zu unterbinden. Dies betrifft nicht nur reine Zuchtausstellungen, sondern umfasst auch alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.

Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde bleibt daneben unverändert bestehen.

Sie planen eine entsprechende Veranstaltung im Raum Leverkusen? Bitte melden Sie diese mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung an. Die Anmeldung kann formlos per E-Mail an 39@stadt.leverkusen.de erfolgen. Gerne beraten wir Sie auch vorab, damit Ihre Veranstaltung tierschutzgerecht stattfinden kann.

Tiere zur Schau stellen (z.B. Zirkusbetriebe) - Anmeldung des Gastauftrittes

Laut Tierschutzgesetz müssen sich Betriebe, die Tiere zur Schau stellen, spätestens dann beim Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Leverkusen anmelden, wenn sie den vorherigen Gastspielort verlassen. Bitte geben Sie folgendes bei Ihrer Anmeldung an: Art der mitgeführten Tiere, Name und Telefonnummer der verantwortlichen Person sowie die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

Die Anmeldung des Aufenthaltes kann formlos per E-Mail an 39@stadt.leverkusen.de erfolgen.

Beratung in Tierschutzfragen

Gerne stehen wir in Tierschutzfragen im Stadtgebiet Leverkusen beratend zur Seite. Hierzu können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch kontaktieren.

Zuständige Einrichtungen