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Hunde Anmeldepflicht

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Gilt der Hund nach dem Landeshundegesetz als großer oder gefährlicher Hund, müssen sie die Hundehaltung zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden.        

Großer Hund nach dem Landeshundegesetz:
Sie haben einen Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreicht? Dann ist diese Haltung dem Ordnungsamt anzumelden.                                              

Gefährlicher Hund nach dem Landeshundegesetz:
Wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen halten möchten, benötigen Sie im Vorfeld eine ordnungsbehördliche Erlaubnis:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Bullterrier,
  • Pitbull Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier                                                                                                        

Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Unter Kreuzungen versteht man Hunde, bei denen der Phänotyp (das äußere Erscheinungsbild) einer der oben genannten Rassen deutlich hervortritt. Im Zweifelsfall müssen Sie als Halterin oder Halter nachweisen können, dass eine solche Kreuzung nicht vorliegt.

  • § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Das Landeshundegesetz fordert, dass Sie als Halter*innen von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Den Sachkundenachweis brauchen Sie allerdings nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben, eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz), Polizeihundeführerin oder -führer sind oder berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen

Die Verwaltungsgebühr für die Anmeldung eines großen Hundes beträgt 25,00 EUR.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen