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Bestattungen

Beschreibung

Verstirbt jemand ohne bekannte Nachkommen oder Erben, so kann eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgen. Zuerst wird allerdings nach Angehörigen geforscht. Ohne ermittelten Angehörigen werden die rechtlichen Vorgaben zur Freigabe der Wohnung der*s Verstorbenen geprüft und dort nach Hinweisen auf mögliche Angehörige gesucht.  Innerhalb der gesetzlichen Pflicht erfolgt die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens zur Urnenbestattung mit anschließender Kosteneintreibung.

Weitere Leisungen sind:
Ausstellung von Leichenpässen zur Beförderung ins Ausland.
Genehmigungen von Umbettungen.
Fristverlängerung der Bestattungsfrist

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen