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Akteneinsicht in laufende Verfahren

Kurzbeschreibung

Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme in die laufenden Verfahren der Leverkusener Bauvorhaben sowie der Herausgabe von Informationen aus diesen Vorgängen.

Beschreibung

Die Akteneinsicht wird grundsätzlich der Bauherrin bzw. dem Bauherrn gewährt. Mit entsprechender schriftlicher Vollmacht können auch Architektinnen und Architekten oder sonstige Bevollmächtigte Einsicht in die Bauakten nehmen.

Darüber hinaus kann den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten gestattet werden, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Damit sind Verwaltungsstreit- und Klageverfahren gemeint.

Weiterhin kann unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) auf Antrag jeder Informationen aus den Akten erhalten.

  • Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
  • ggf. schriftliche Vollmacht des Eigentümers
  • ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW).
Die Höhe variiert je nach Arbeitsaufwand und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 43,00 EUR) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen