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Bauakten

Kurzbeschreibung

Es besteht die Möglichkeit der Herausgabe von Informationen aus Archivakten der Leverkusener Bauvorhaben. In Einzelfällen ist auch eine Einsichtnahme in die Archivakten möglich.

Beschreibung

Sie möchten Einsicht in Bauakten haben?
Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) haben Sie die gebührenpflichtige Möglichkeit diese Unterlagen aus dem Archiv zu erhalten.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie dem Merkblatt des hinterlegten Antrages entnehmen. Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang Ihres Antrages geprüft.

Hinweis: Der Versand der Unterlagen per E-Mail ist auf Grund der Datenmengen, des Datenschutzes und des Gebührenbescheides nicht möglich.

  • Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
  • Eigentumsnachweis
  • Ausweiskopie
  • ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Die Höhe variiert je nach Arbeitsaufwand und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 46,50 EUR) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.