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Bauakten
Kurzbeschreibung
Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme in die Archivakten der Leverkusener Bauvorhaben sowie der Herausgabe von Informationen aus diesen Vorgängen.
Beschreibung
Sie möchten Einsicht in Bauakten haben?
Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) haben Sie die gebührenpflichtige Möglichkeit diese Unterlagen aus dem Archiv einzusehen.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie dem Merkblatt des hinterlegten Antrages entnehmen. Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang Ihres Antrages geprüft.
- Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen(BauO NRW)
- Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) insbes. § 29
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
- Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO)
- Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
- Eigentumsnachweis
- Ausweiskopie
- ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Die Höhe variiert je nach Arbeitsaufwand und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 46,50 EUR) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht Verwaltung - Abteilung 630
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- Hauptstr. 101
- 51373 Leverkusen
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- Telefon:
0214 406-6301 - Fax:
0214 406-6302 - E-Mail:
63@stadt.leverkusen.de
- Telefon:
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