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Bauakten

Kurzbeschreibung

Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme in die Archivakten der Leverkusener Bauvorhaben sowie der Herausgabe von Informationen aus diesen Vorgängen.

Beschreibung

Sie möchten Einsicht in Bauakten haben?
Unter den strengen Voraussetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) und den Schranken des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW ; Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - EU-DSGVO) haben Sie die gebührenpflichtige Möglichkeit diese Unterlagen aus dem Archiv einzusehen.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie dem Merkblatt des hinterlegten Antrages entnehmen. Die Berechtigung wird im Einzelfall nach Eingang Ihres Antrages geprüft.

  • Antrag auf Herausgabe von Informationen aus der Bauakte
  • Eigentumsnachweis
  • Ausweiskopie
  • ggf. weitere Unterlagen, die zur Beurteilung im Einzelfall erforderlich werden

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW). Die Höhe variiert je nach Arbeitsaufwand und bemisst sich je angefangene halbe Stunde (derzeit 46,50 EUR) bis zu einer Höchstgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR, wobei Fälle mit einem Gesamtaufwand von bis zu 30 Minuten gebührenfrei sind.