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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beschreibung

Wenn Sie Ausländer*in sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin. Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.

Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung oder zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, können Sie zu folgenden Zeiten die Servicenummern (0214) 406 - 33430 und (0214) 406 - 33431 kontaktieren. 

  • Montag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Aktueller Hinweis:

Das neue Einbürgerungsgesetz ist zum 27.06.2024 in Kraft getreten. Mehr Informationen zum neuen Gesetz finden Sie hier. Für weitere Fragen zum neuen Gesetz wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter: (0214) 406 - 33 444

  • Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei circa 17 bis 20 Monaten.

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers. Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 EUR.
Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 EUR.
Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 EUR pro Person.

Bargeldzahlung

EC-Karte mit PIN