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Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste

Kurzbeschreibung

Ambulante Pflegedienste können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken ihrer Einsatzfahrzeuge erhalten.

Beschreibung

Pflegedienste, die in der Alten- und Krankenpflege tätig sind, können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein. Im Ausnahmefall-etwa wenn Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden - kann auch eine temporäre Beschriftung mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit.

Ausnahmegenehmigungen werden für 1 Jahr erteilt. Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden:

Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr täglich (bis zu zwei Stunden und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bis maximal vier Stunden) unter Auslegung der Parkscheibe zum Parken an folgenden Stellen:

  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr (die Höchstparkdauer darf überschritten werden)
  • auf Bewohnerparkplätzen.

Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch die Ausnahmegenehmigung abgedeckt.
Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste (regional)

Soziale Dienste sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die unterschieden werden nach Städte im Regierungsbezirk Köln sowie alle Städte in Nordrhein-Westfalen.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr täglich (bis zu zwei Stunden) unter Auslegung der Parkscheibe zum Parken an folgenden Stellen:

  • im eingeschränkten Halteverbot
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr (die Höchstparkdauer darf überschritten werden)
  • auf Bewohnerparkplätzen.

Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch die Ausnahmegenehmigung abgedeckt.
Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

  • Foto des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Anträgen von Gewerbebetrieben ist zusätzlich die Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich

Sie können den Antrag online oder nach vorheriger Terminabsprache vor Ort stellen.

Online:

Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular. Bei der ersten Beantragung über das Online-Formular muss zunächst ein Erstantrag gestellt werden, auch wenn es sich eigentlich um eine Verlängerung oder Änderung handelt.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per E-Mail.

Vor Ort:

Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung.

Name Typ Kosten Beschreibung
Pro Jahr (Leverkusen) Gebuehr 106,00 EUR Verlust oder Änderung der Ausnahmegenehmigung: 12,00 EUR
Pro Jahr (Regional) Gebuehr 160,00 EUR Verlust oder Änderung der Ausnahmegenehmigung: 8,50 EUR
Pro Jahr (NRW) Gebuehr 175,00 EUR Verlust oder Änderung der Ausnahmegenehmigung: 8,50 EUR

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