Aktueller Hinweis: Derzeit kommt es im städtischen Terminbuchungssystem sporadisch zu technisch bedingten Ausfällen. Dadurch kann die Vereinbarung oder Verwaltung (Buchung sowie Stornierung) von Terminen vorübergehend beeinträchtigt sein. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Nachdruck an der Behebung der Störung. Sobald das System wieder uneingeschränkt verfügbar ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Mobilitätshilfe
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können einen Antrag auf Bewilligung einer Mobilitätshilfe stellen.
Diese Leistung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Anerkennung des Merkmales "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis.
- Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
- Halter eines PKW erhalten keine Mobilitätshilfe.
Aktuelle Öffnungszeiten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Schwerbehindertnausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)
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Zuständige Einrichtungen
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Allgemeine Soziale Dienste
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 119
- PLZ: 51373 Ort: Leverkusen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-50114
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Telefon: 0214 406-50104
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Telefon: 0214 406-50112