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Mobilitätshilfe
Kurzbeschreibung
Ausgabe und Bearbeitung der Anträge auf Mobilitätshilfe
Beschreibung
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können einen Antrag auf Bewilligung einer Mobilitätshilfe stellen.
Diese Leistung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Anerkennung des Merkmales "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis.
- Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
- Halter eines PKW erhalten keine Mobilitätshilfe.
- Schwerbehindertnausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)
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Zuständige Einrichtungen
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Soziale Dienste - Abteilung 501
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- Goetheplatz 1-4
- 51379 Leverkusen
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- Fax:
0214 406-50002 - E-Mail:
501-soziale-dienste@stadt.leverkusen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0214 406-50114
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Telefon: 0214 406-50104
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Telefon: 0214 406-50112
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